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Bewirtungsaufwendungen eines leitenden Angestellten

Bewirtet ein leitender Arbeitnehmer mit variablen Bezügen seine Arbeitskollegen, insbesondere ihm unterstellte Mitarbeiter, so unterliegen die Bewirtungsaufwendungen nicht der Abzugsbeschränkung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG.

BFH-Urteil vom 19.06.2008