
Elektronische Rechnungen
Für die Belange der Umsatzsteuer gelten rückwirkend ab dem 01.07.2011 diverse Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung. Die bisher geltenden hohen Anforderungen werden reduziert. Der Vermittlungsausschuss hatte sich im September 2011 über die Neuregelungen geeinigt.
Wir stellen Ihnen die geplanten Änderungen vor:
Akzeptiert werden künftig Rechnungen, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen werden:o per E-Mail,
o im EDI-Verfahren.
o als PDF- oder Textdatei,
o per Computer-Telefax oder Fax-Server (nicht aber Standard-Telefax) oder
o im Wege des Datenträgeraustauschs.
Weitergehende Informationen finden Sie hier als Download
Hinweis:
Sowohl Rechnungssteller als auch Rechnungsempfänger müssen während der jeweils für sie geltenden Dauer der Aufbewahrungsfrist die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und die Lesbarkeit gewährleisten. Bei Eingang einer elektronischen Rechnung haben Sie in der gleichen Weise wie bei einer Papierrechnung die enthaltenden Angaben auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Das ist für den Vorsteuerabzug wichtig.
Auch bei elektronischen Rechnungen sind die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungs-systeme und die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen zu beachten. Danach sind die Inhalts- und Formatierungsdaten der elektronischen Rechnung auf einem Datenträger zu speichern, so dass die Speicherung keine Änderungen mehr zulässt. Der Originalzustand der übermittelten Daten muss erkennbar sein.
Im Gegenzug zur Reduzierung der Anforderungen an eine elektronische Rechnung und dem damit verbundenen Bürokratieabbau wird die Umsatzsteuerkontrolle effektiver gemacht. So dürfen Finanzbeamte bei einer Umsatzsteuer-Nachschau auch elektronisch gespeicherte Aufzeichnungen, Bücher, Geschäfts-papiere, andere Urkunden und elektronische Rechnungen auf Verlangen einsehen und können hierfür die eingesetzten Datenverarbeitungssysteme des Unternehmers nutzen.
Inkrafttreten:
Elektronische Rechnungen, die ab dem 01.07.2011 ausgestellt werden, sofern die zugrundeliegenden Umsätze nach dem 30.06.2011 ausgeführt werden.


