Home News BKM-Pinnwand Geldwerter Vorteil bei Einbau einer Flüssigkeitsanlage

Geldwerter Vorteil bei Einbau einer Flüssigkeitsanlage

Wird eine Flüssigkeitsanlage nachträglich in den Pkw eingebaut, erhöht dies nicht die Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil.

BFH-Urteil vom 13.10.2010

Als Sonderausstattung gelten nach diesem Urteil nur die werksseitig eingebauten Elemente. Werden nachträglich Klimaanlage, Flüssigkeitsanlage etc. eingebaut, erhöhen die Aufwendungen nicht die Bemessungsgrundlage für die 1%-Regelung. Maßgebend für diese Bemessungsgrundlage ist der Bruttolistenneupreis. Über die 1%-Regelung werden sämtliche geltwerten Vorteile, auch die nachträglichen Aufwendungen für Sonderausstattungen, abgegolten.