
Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen
Das Finanzamt kann Einkünfte aus Kapitalvermögen schätzen, wenn der Steuerpflichtige hohe Geldbeträge nicht benötigt und dem Finanzamt nicht benennt, in wie weit diese genutzt wurden oder werden.
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 26.11.10
In dem vorgenannten Fall hatte ein Steuerpflichtiger Wertpapiere in einen nicht unwesentlichen Umfang geschenkt bekommen. Diese verkaufte er bei einer Bank in der Schweiz. Das Konto wurde aufgelöst. Der Verbleib des Geldes blieb unklar. Der Steuerpflichtige ist seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen.Nach Auffassung des Finanzgerichtes spricht es gegen die Lebenserfahrung, dass Gelder in dieser Höhe nicht ertragsbringend angelegt werden. Aus diesem Grunde steht nichts entgegen, dass das Finanzamt Einkünfte aus Kapitalvermögen hinzuschätzt. Die Höhe der Hinzuschätzung richtet sich nach der durchschnittlichen Umlaufrendite.


