
Umsatzsteuerpflicht bei Privatverkäufen über "Ebay"
Verkäufe über Ebay könne der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 22.09.2010
Im Verfahren hat ein Verkäufer über mehr als drei Jahren durchschnittlich in der Woche sieben Verkäufe durchgeführt. Es wurden Puppen, Modellbauteile, Porzellan, Münzen etc. verkauft. Hierbei handelte es sich um Gebrauchtgegenstände. Somit kam der Verkäufer auf über 1.000 Auktionen im maßgebenden Zeitraum.
Das Finanzgericht sah darin eine unternehmerische Tätigkeit (gewerblich, selbständig, nachhaltig, Absicht Einnahmen zu erzielen), die gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG umsatzsteuerpflichtig ist.
Die Revision vor dem BFH wurde zugelassen.
Anmerkung:
In anderen Urteilen, die der BFH entschieden hat, wurden mehrere Verkäufe von u. a. Briefmarkensammlungen als letzten Akt der Sammlertätigkeit gesehen. In diesen Fällen kam es zu keiner Umsatzsteuerpflicht.


