
Nutzungsanteil eines Laptops
Beträgt der private Nutzungsanteil für den Laptop mehr als 10% (und weniger als 90%) und kann der Nutzungsanteil privat / betrieblich-beruflich nicht im einzelnem nachgewiesen werden, dann sind die Aufwendungen zu 50% als Werbungskosten / Betriebsausgaben abzugsfähig.
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 05.05.10Anmerkung:
Diese vereinfachte Handhabung ist mit BFH-Urteil bestätigt. Sie gilt nicht nur für Laptops, sondern auch für in der Wohnung aufgestellte Computer und Peripheriegeräte.
Sollte die tatsächliche Nutzung nachgewiesen werden können, ist eine Aufteilung entsprechend nach diesem Maßstab vorzunehmen.


