
Nachweis außergwöhnliche Belastung
Der Nachweis über Behandlungskosten muss nicht wie bisher vor Behandlung durch ein Gutachten oder Attest nachgewiesen werden. Der Nachweis kann auch noch später durch entsprechende Unterlagen bzw. geeignete Beweismittel geführt werden.
BFH-Urteil vom 11.11.10Anmerkung:
Die zumutbare Eigenbelastung für außergewöhnliche Belastung ist nachfolgend aufgeführt:
Gesamtbetrag bei kinderlosen Steuerpflichtige mit
der Einkünfte unverheiratet verheiratet / LG 1 oder 2 Kindern 3 oder mehr Kindern
bis 15.340,00 € 5% 4% 2% 1%
über 15.340,00 € 6% 5% 3% 1%
über 51.130,00 € 7% 6% 4% 2%


