
Zuwendungsgrenze bei Betriebsveranstaltungen
Die Freigrenze von 110,00 € p.a. für Betriebsveranstaltungen gilt ab 2002. Das Finanzgericht sieht die seit 2002 allgemeine Preissteigerung nicht als Grund an, auch die Freigrenze zu erhöhen.
Finanzgericht Hessen vom 01.09.2010Anmerkung: Die Revision vor dem BFH wurde zugelassen.
Es handelt sich hierbei um eine Freigrenze. Wird diese überschritten, ist der gesamte Betrag als steuerpflichtiger Lohn zu behandeln. Dabei kann der Arbeitgeber die Regelbesteuerung bzw. die Pauschalversteuerung (25%) anwenden.


