Home News BKM-Pinnwand Angekaufte Daten dürfen für Ermittlungen genutzt werden

Angekaufte Daten dürfen für Ermittlungen genutzt werden

Daten, die ein Informant aus Liechtenstein auf einer CD an den Staat verkauft hat, dürfen für den Anfangsverdacht und einer damit im Zusammenhang stehende Wohnungsdurchsuchung genutzt werden. Dies ist verfassungskonform.

Bundesverfassungsgericht vom 09.11.10