
Anwendung der Splittingtabelle für Lebenspartnerschaften
Das Bundesverfassungsgericht muss darüber entscheiden, ob dass Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebensgemeinschaften gilt.
Finanzgericht München vom 05.08.10
Anmerkung: Bei der Erbschaftsteuer wurde bereits die steuerliche Gleichbehandlung zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebensgemeinschaften eingeführt. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob eine Gleichbehandlung auch im Rahmen der Einkommensteuer anzuwenden ist.


