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Anwendung der Splittingtabelle für Lebenspartnerschaften

Das Bundesverfassungsgericht muss darüber entscheiden, ob dass Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebensgemeinschaften gilt.

Finanzgericht München vom 05.08.10

Anmerkung: Bei der Erbschaftsteuer wurde bereits die steuerliche Gleichbehandlung zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebensgemeinschaften eingeführt. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob eine Gleichbehandlung auch im Rahmen der Einkommensteuer anzuwenden ist.