Vergebliche Aufwendungen für Erwerb von unbebauten Grundstücken
Aufwendungen für eine verlorene Anzahlung auf Grund und Boden, die nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen, stellen keine Werbungskosten bei dieser Einkünftsart dar.
BFH vom 28.09.10