Home News BKM-Pinnwand Gutglaubensschutz bei Innergemeinschaftlicher Lieferung

Gutglaubensschutz bei Innergemeinschaftlicher Lieferung

Es besteht ein Gutglaubensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Abholfälle), wenn die Angaben des Abnehmers gefälscht sind und dies der Lieferer nicht erkennen konnte.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 26.08.10