Gutglaubensschutz bei Innergemeinschaftlicher Lieferung
Es besteht ein Gutglaubensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Abholfälle), wenn die Angaben des Abnehmers gefälscht sind und dies der Lieferer nicht erkennen konnte.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 26.08.10