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Gewinnbesteuerung bei Anteilsveräußerung

Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen einer Kapitalgesellschaft entsteht grundsätzlich mit Vertragsabschluss. Dies gilt auch, wenn der Kaufpreis später gezahlt wird. Sollten die wiederkehrenden Zahlungen allerdings Versorgungscharakter haben, kann eine wahlweise Zuflussbesteuerung in Anspruch genommen werden.

BFH-Urteil vom 20.07.10