Home News BKM-Pinnwand Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten

Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten

Die Einkünfteerzielungsabsicht muss bei der Vermietung von Gewerbeobjekten, anders als bei Wohnobjekten, konkret nachgewiesen werden. Eine langjährige Vermietung reicht nicht aus.

BFH-Urteil vom 20.07.10

Anmerkung: Somit wurde die Anerkennung von Verlusten in diesem bereich erheblich erschwert.