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Einzahlung eines Ehegatten auf ein Oder-Konto

Der Ehemann hatte seinen Erlös aus der Geschäftsveräußerung auf ein sogenanntes Oder-Konto eingezahlt. Dies führt zu einer freigiebigen Zuwendung an die Ehefrau in Höhe des hälftigen Veräußerungserlöses.

Finanzgericht Nürnberg 25.03.10

Bemerkung: Revision vor dem BFH wurde zugelassen.