
Einzahlung eines Ehegatten auf ein Oder-Konto
Der Ehemann hatte seinen Erlös aus der Geschäftsveräußerung auf ein sogenanntes Oder-Konto eingezahlt. Dies führt zu einer freigiebigen Zuwendung an die Ehefrau in Höhe des hälftigen Veräußerungserlöses.
Finanzgericht Nürnberg 25.03.10
Bemerkung: Revision vor dem BFH wurde zugelassen.


