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Verfassungsmäßigkeit der kostenpflichtigen verbindlichen Auskunft

Die ab 2007 geltende kostenpflichtige verbindliche Auskunft ist verfassungskonform.

FG Münster vom 01.07.10

Anmerkung: Die Revision vor dem BFH wurde zugelassen.

Die Gebühr richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Sollte ein solcher nicht vorhanden sein, beträgt die Gebühr 50,00 € je angefangene Stunde, aber mindestens 100,00 €.