
Verfassungsmäßigkeit der kostenpflichtigen verbindlichen Auskunft
Die ab 2007 geltende kostenpflichtige verbindliche Auskunft ist verfassungskonform.
FG Münster vom 01.07.10
Anmerkung: Die Revision vor dem BFH wurde zugelassen.
Die Gebühr richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Sollte ein solcher nicht vorhanden sein, beträgt die Gebühr 50,00 € je angefangene Stunde, aber mindestens 100,00 €.


