
Verwendung eines Grundstücks für steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze
Für den Vorsteuerabzug ist zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen zu differenzieren. Bei Herstellungskosten sind die Verwendungsverhältnisse des gesamten Gebäudes, bei Erhaltungsaufwendungen des Gebäudeteils maßgebend.
BFH vom 18.03.10


