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Geringfügigkeit bei gesplitteter Zahlung (Abfindung)

Eine Abfindung unterliegt auch dann der ermäßigten Besteuerung, wenn eine geringfügige Zahlung in einem anderen Veranlagungszeitraum als die Hauptzahlung geleistet wird .

BFH vom 25.08.09

Anmerkung: Das Finanzgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 09.03.10 die Geringfügigkeitsgrenze bei 5% nach Abzug des steuerfreien Betrages (altes Recht) gesehen. Der BFH hat nun in der Revision zu entscheiden, wo er die Geringfügigkeitsgrenze zieht.