
Geringfügigkeit bei gesplitteter Zahlung (Abfindung)
Eine Abfindung unterliegt auch dann der ermäßigten Besteuerung, wenn eine geringfügige Zahlung in einem anderen Veranlagungszeitraum als die Hauptzahlung geleistet wird .
BFH vom 25.08.09
Anmerkung: Das Finanzgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 09.03.10 die Geringfügigkeitsgrenze bei 5% nach Abzug des steuerfreien Betrages (altes Recht) gesehen. Der BFH hat nun in der Revision zu entscheiden, wo er die Geringfügigkeitsgrenze zieht.


