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Nichtanerkennung der Steuerberatungskosten als Sonderausgaben

Der Bundesfinanzhof sieht die Streichung der Steuerberatungskosten als Sonderausgaben (ab Veranlagungszeitraum 2006) als verfassungskonform an.

BFH vom 04.02.10

Anmerkung: Die Steuerberatungskosten sind weiterhin als Betriebsausgaben und Werbungskosten bei den jeweiligen Einkunftsarten abzugsfähig. Mit Koalitionsvertrag vom 26.110.09 beabsichtigt die Regirung den Sonderausgabenabzug wieder einzuführen (wurde allerdings bisher noch nicht umgesetzt).