
Nichtanerkennung der Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
Der Bundesfinanzhof sieht die Streichung der Steuerberatungskosten als Sonderausgaben (ab Veranlagungszeitraum 2006) als verfassungskonform an.
BFH vom 04.02.10
Anmerkung: Die Steuerberatungskosten sind weiterhin als Betriebsausgaben und Werbungskosten bei den jeweiligen Einkunftsarten abzugsfähig. Mit Koalitionsvertrag vom 26.110.09 beabsichtigt die Regirung den Sonderausgabenabzug wieder einzuführen (wurde allerdings bisher noch nicht umgesetzt).


