
Abzug nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) auch bei abgekürztem Zahlungsweg
Auch wenn Handwerkerkeistungen im abgekürzen Zahlungsweg vom Konto eines Dritten (z.B. durch Eltern des Steuerpflichtigen) an die Handwerker überwiesen werden , muss der Abzug der Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen gewährt werden.
FG Sachsen 18.09.09


