
Liebhaberei bei nebenberuflich ausgeübter künstlerischer Tätigkeit
Liebhaberei ist bei einer nebenberuflich ausgeübten künstlerischen Tätigkeit zu sehen, wenn über Jahre hinweg Verluste erzielt werden, an wenigen Ausstellungen teilgenommen und nicht aktiv nach Absatzmöglichkeiten gesucht wird.
FG München vom 09.10.09


