
Solidaritätszuschlag - Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
Das Finanzgericht Niedersachsen hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages ab dem Jahr 2007. Eine verfassungsrechtliche Überprüfung wurde zum Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.
Pressemitteilung vom 25.11.09
Anmerkung: Beim BFH ist ein Verfahren wegen der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages ab 2005 anhängig.
Spätestens ab 23.12.09 wird das BMF-Schreiben vom 23.11.09 dahingehend geändert, dass die Festsetzung hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages ab den Veranlagungs-zeiträumen 2005 als vorläufig vorzunehmen ist. Dies führt dazu, dass bei allen Bescheiden, die mit diesem Vermerk erlassen werden, kein Einspruch bzgl. des Solidaritätszuschlages einzulegen ist. Bei einem eventuellen Erfolg vor den Gerichten würden diese Bescheide automatisch durch das Finanzamt geändert.


