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Doppelte Haushaltsführung für Alleinstehende

Die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung liegt auch bei Alleinstehenden vor, wenn sich die Kontakte im Wesentlichen auf die Familie beschränken. Auch nach jahrelanger auswärtiger Berufstätigkeit kann sich der Lebensmittelpunkt nach wie vor am Wohnort der Familie befinden.

FG Saarland vom 20.10.09