
Kindergeld - Krankenkassenbeiträge
Ist das Kind im Rahmen der Familienversicherung mitversichert, senken die Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie die unvermeidbaren Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung die Einkünfte und Bezüge des Kindes.
FG Münster vom 04.06.09
Bemerkung: Die Revision gegen dieses Urteil wurde zugelassen. Die Minderung der Einkünfte und Bezüge unter den maßgeblichen Grenzbetrag von 7.680 € (ab 2010: 8.004 €) - Grenze für den Erhalt des Kinder-geldes bei Kindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben - betrifft nicht nur die selbst gezahlten Beiträge des Kindes, sondern nach diesem Urteil auch die Beiträge, die im Rahmen der Familienversicherung abgeführt werden.


