Home News BKM-Pinnwand Neuordnung des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen

Neuordnung des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen

Ebenfalls mit dem Bürgerentlastungsgesetz wurde aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichtes die Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen neu geregelt. Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen können in Höhe der Basisabsicherung voll abgesetzt werden. Daneben können die sonstigen Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 2.800 € bzw. 1.900 € (die Beträge wurden jeweils um 400 € erhöht) abgezogen werden. Die Neuregelung tritt ab dem 01.01.10 in Kraft.