
Umsatzsteuerliche Sondermaßnahmen zur Liquiditätsverbesserung im Mittelstand
Mit dem im Bundesrat am 10.07.09 verabschiedeten Bürgerentlastungsgesetz, wurde u.a. rückwirkend zum 01.07.09 die Umsatzgrenze bzgl. der Istversteuerung für das gesamte Bundesgebiet angehoben. Falls der Vorjahresumsatz (also 2008) nicht mehr als 500.000 € betragen hat, kann beim Finanzamt die sogenannte Istversteuerung (Abführung der Umsatzsteuer erst mit Zahlung der Rechnung) beantragt werden. Diese Regelung ist bis zum 31.12.11 befristet.


