
Prüfung der Einkünfterzielungsabsicht bei nicht zu Wohnzwecken vermietetem Gebäude
Die Einkünfterzielungsabsicht ist bei der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichen Vermögen nicht grundstücksbezogen, sondern für jede einzelne vermietete Immobilie gesondert zu prüfen, wenn sich die Vermietungstätigkeit nicht auf das gesamte Grundstück bezieht, sondern auf darauf befindliche Gebäude oder Gebäudeteile. Sollte die Vermietung und Verpachtung auf Dauer angelegt sein, ist die Einkünfterzielungsabsicht nicht zu prüfen. Hier wird von einen Einnahmeüberschuss ausgegangen.
BFH-Urteil vom 01.04.09
Anmerkung: Objektbezogen bedeutet jedoch nicht, dass die Einkünftserzielungsabsicht auf jeden einzelnen verschiedenen Mieter zu prüfen ist.


