Home News BKM-Pinnwand Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsorten ohne Anwendung einer Mindestentfernung als Werbungskosten absetzbar

Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsorten ohne Anwendung einer Mindestentfernung als Werbungskosten absetzbar

Für die Wege eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsorten ist keine Entfernungspauschale (0,30 € je Entfernungskilometer) anzusetzen. Die Fahrten sind unabhängig von der Entfernung, ab dem ersten Kilometer, in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen.

BFH-Urteil vom 18.12.08

Anmerkung: Die Aufwendungen sind ebenfalls mit 0,30 € jedoch für jeden gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückweg) als Werbungskosten anzusetzen. Die früher anzuwendende 30-km-Grenze ist unmaßgebend.