Home News BKM-Pinnwand Pflichtangaben in der Rechnung als Voraussetzung des Vorsteuerabzuges

Pflichtangaben in der Rechnung als Voraussetzung des Vorsteuerabzuges

In einer Rechnung ist der Zeitpunkt der Lieferung gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG außer in besonderen Fällen auch dann zwingend anzugeben, wenn er mit dem Erstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt.

BFH-Urteil vom 17.12.08

Anmerkung: Für den Vorsteuerabzug sind acht verschiedene Rechnungsanforderungen gestellt (siehe auch unter Downloadcenter "Rechnunganforderung und Vorsteuerabzug"). Die Finanzverwaltung legt für die Anerkennung des Vorsteuerabzuges verstärkt ihr Augenmerk auf die genaue Bezeichnung der ausgeführten Leistung in der Rechnung.