
Kein Kindergeld nach Wegzug ins EU-Ausland
Die Anknüpfung des Kindergeldanspruchs an den Wohnsitz bzw. an den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland verstößt nicht gegen § 18 EG. Die Kindergeldberechtigung entfällt in den Fällen, in denen der Kindergeld-berechtigte mit seiner Famielie den Wohnsitz ins EU-Ausland verlegt.
BFH-Urteil vom 22.12.08


