
Anwendungszeitpunkt der Gesetzesänderung zur Anhebung des Förderhöchstbetrages bei Handwerkerleistungen
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen wurde der Förderhöchstbetrag für die Steuerer-mäßigung von 600 € auf 1.200 € erhöht. Die Gesetzänderung wurde am 21.12.08 beschlossen und am 29.12.08 verkündet. Eine Übergangsregelung, in der diese Änderungen erst ab dem 01.01.09 gelten sollen, ist erst mit dem 01.01.09 in Kraft getreten. Somit wäre, nach Berichten von meheren Zeitungen, bereits für 2008 der höhere Betrag von 1.200 € abzugsfähig. Dies stellt die OFD Münster jetzt richtig. Der Abzug von 1.200 € gilt erst ab dem Veranlagungszeitraum 2009. Im Veranlagungszeitraum 2008 gilt der Höchstbetrag von 600 €.
OFD-Münster 02.04.09


