
Verfassungsbeschwerde zur Erhebung der Grundsteuer nicht erfolgreich
Die Verfassungsmäßigkeit für die Grundsteuer sieht das Bundesverfassungsgericht nach ständiger Rechtssprechung gegeben. Auch das die Grundsteuer ohne Rücksicht auf die familiären Verhältnisse des Eigentümers erhoben wird, steht in keinem verfassungsrechtlichen Widerspruch. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer.
BVerfG-Beschluss vom 18.02.09


