
Verfall des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35a EStG verfassungsgemäß
Der Verfall eines Anrechnungsüberhanges nach § 35a EStG (Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse) ist verfassungsgemäß.
BFH-Urteil vom 29.01.09
Anmerkung: Falls es bei den Aufwendungen gem. §35a EStG zu einem überschüssigen Betrag kommt, führt dieser Betrag weder zu einer negativen Einkommensteuer noch kann dieser Betrag vor- oder zurückgetragen werden. Die Aufwendungen sind somit nur in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum bis zum Höchstbetrag abzugsfähig.


