
Anforderungen an Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen
Aus der Rechnung i.S. des §35a Abs.2 Satz 3 EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen) müssen sich folgende Sachverhalte ergeben:
- Erbringer der haushaltsnahen Dienstleistung als Rechnungsaussteller
- Empfänger der Dienstleistung
- Art, Zeitpunkt und Inhalt der Dienstleistung
- geschuldetes Entgelt


