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Anforderungen an Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen

Aus der Rechnung i.S. des §35a Abs.2 Satz 3 EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen) müssen sich folgende Sachverhalte ergeben:

  • Erbringer der haushaltsnahen Dienstleistung als Rechnungsaussteller
  • Empfänger der Dienstleistung
  • Art, Zeitpunkt und Inhalt der Dienstleistung
  • geschuldetes Entgelt
BFH-Urteil vom 29.01.09