
Keine Pflicht zur Gewinnermittlung auf amtlichen Vordruck
Ab dem Jahr 2005 wurde die Verpflichtung zur Abgabe der "Anlage EÜR" beim Finanzamt eingeführt. Nach dem Urteil vom Finanzgericht Münster besteht diese Pflicht jedoch nicht, da die Voraussetzung der gesetzlichen Ermächtigung im EStG nicht vorläge. Daneben wird im Urteil angeführt, dass dieses Verfahren nicht zu einer Erleicherung des Besteuerungsverfahren führt, sondern es für die Steuerpflichtigen erschwert.
FG Münster 17.12.08
Anmerkung: Die vom FG zugelassene Revision ist momentan beim BFH anhängig. Es bleibt zu hoffen, dass das BFH den Ausführungen des FG folgt.


