
Unternehmerische Tätigkeit einer Privatperson durch Betreiben eines Blockheizkraftwerkes (Photovoltaikanlagen)
Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, dient der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung. Diese Tätigkeit begründet die Unternehmereigenschaft im umsatzsteuerlichen Sinne für den Betreiber, auch wenn er ansonsten nicht anderweitig unternehmerisch tätig ist. Somit ist der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks unter den weiteren Voraussetzungen des §15 UStG zu gewähren.
BFH-Urteil vom 18.12.08
Anmerkung: Gleiches gilt für die Einspeisung des Stroms ins allgemeine Netz aus einer Photovoltaikanlage. Auch in diesem Fall ist der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung zu gewähren.


