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Spendenabzug bei Organspenden

Es handelt sich um keine steuerlich relevante Spende, wenn ein Steuerpflichtiger für den Fall seines Todes seinen Körper der medizinischen Fakultät der Universität zur Verfügung stellt. Dies gilt auch für die Zuwendung eines Geldbetrages für die in diesem Zusammenhang stehende Bestattung.

FG Saarland vom 18.12.08