Home News BKM-Pinnwand Nachweisanforderungen für Steuerbefreiungen i.S.d. § 6a UStG

Nachweisanforderungen für Steuerbefreiungen i.S.d. § 6a UStG

Das BMF hat in seinem Schreiben vom 06.01.09 die Anforderungen für den Nachweis für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen neu geregelt:

  • Buch- und Belegnachweise sind keine materiellen Voraussetzungen
  • allerdings müssen Nachweise erbracht werden, dass u.a. der Liefergegenstand tatsächlisch ins Bestimmungsland gelant ist
  • Nachweispflicht liegt weiterhin beim Unternehmer
  • USt-IdNr. des Abnehmers dient als Nachweis der Unternehmereigenschaft
  • bei Abholfällen und Bargeschäften gelten besonders hohe Anforderungen: Unterlagen in deutscher Sprache; im Vertretungsfall muss durchgängige Vollmachtskette nachgewiesen werden
  • genaue Bestimmungsort (Stadt, Gemeinde) muss ersichtlich sein; Angaben des Bestimmungsland reichen nciht aus
  • Vertrauensschutz für Unternehmer gilt im Betrugsfall, wenn Buch- und Belegnachweise vollständig und zeitnah geführt wurden