
Nachweisanforderungen für Steuerbefreiungen i.S.d. § 6a UStG
Das BMF hat in seinem Schreiben vom 06.01.09 die Anforderungen für den Nachweis für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen neu geregelt:
- Buch- und Belegnachweise sind keine materiellen Voraussetzungen
- allerdings müssen Nachweise erbracht werden, dass u.a. der Liefergegenstand tatsächlisch ins Bestimmungsland gelant ist
- Nachweispflicht liegt weiterhin beim Unternehmer
- USt-IdNr. des Abnehmers dient als Nachweis der Unternehmereigenschaft
- bei Abholfällen und Bargeschäften gelten besonders hohe Anforderungen: Unterlagen in deutscher Sprache; im Vertretungsfall muss durchgängige Vollmachtskette nachgewiesen werden
- genaue Bestimmungsort (Stadt, Gemeinde) muss ersichtlich sein; Angaben des Bestimmungsland reichen nciht aus
- Vertrauensschutz für Unternehmer gilt im Betrugsfall, wenn Buch- und Belegnachweise vollständig und zeitnah geführt wurden


