Home News BKM-Pinnwand Anscheinsbeweis für die Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Anscheinsbeweis für die Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Wird dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, so ist ein Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG (0,03% - Regelung) nur vorzunehmen, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt. Für eine solche Nutzung besteht grundsätzlich ein Anscheinsbeweis, der allerdings durch die Vorlage einer auf den Arbeitnehmer ausgestellten Jahresbahnfahrkarte entkräftet werden kann.

BFH-Urteil vom 28.08.08

Anmerkung: Dieses Urteil wurde mit einen Nichtanwendungserlass belegt. Es findet nur für den Einzelfall Anwendung. Von der Finanzverwaltung wird das Urteil nicht bei identische Fälle umgesetzt.