Home News BKM-Pinnwand Festsetzungsverjährung von Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO

Festsetzungsverjährung von Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass bei einer wiederholten Änderung der Steuerfestsetzung die Festsetzungsfrist für den gesamten Anspruch des Steuergläubigers auf Nachzahlungszinsen nicht abläuft, solange noch eine, wenn auch nur punktuelle wirkende Änderung der Steuerfestsetzung zulässig ist. Teile des Zinsanspruchs unterliegen daher keiner gesonderten Teilverjährung.

Anmerkung zu BFH, Beschluss vom 14.07.08