Home News BKM-Pinnwand Werbungskostenabzug und Bemessung von Geldauflagen und Geldbußen bei Übernahme als Arbeitslohn

Werbungskostenabzug und Bemessung von Geldauflagen und Geldbußen bei Übernahme als Arbeitslohn

Übernimmt ein Arbeitgeber nicht aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse die Zahlung einer Geldbuße und einer Geldauflage, die gegen einen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht verhängt worden sind, so handelt es sich hierbei um Arbeitslohn. Ein Vorteil wird dann ganz überwiegend eigenbetrieblich Interesse gewährt, wenn im Rahmen einer Gesamtwürdigung aus den Begleitumständen zu schließen ist, dass der jeweils verfolgte betriebliche Zweck im Vordergrund steht. Geldbußen i.S.v. § 17 OWiG sowie Geldauflagen i.S.d. § 153a StPo scheiden als Werbungskostenabzug aus.

BFH-Urteil vom 22.07.2008