
Verwendung von Provisionseinnahmen für Teilnahme an einer betrieblichen Losveranstaltung
Wird von einer Provision das Entgelt für Lose unmittelbar einbehalten, ist der Erwerb der Lose bereits Teil der Einkommensverwendung (keine Betriebsausgaben). Die Vorteile, die im Rahmen der Einkommensverwendung erworben werden, stehen mit der Einkommenserzielung in keinem steuerlich relevanten Sachzusammenhang. Die Möglcihkeit, bereits verdientes Geld im Rahmen einer betrieblichen Losveranstaltung einzusetzen, führt nicht zu Betriebseinnahmen.
BFH-Urteil vom 02.09.2008


