
Einlage einer wertgeminderten Beteiligung i.S.d. §17 EStG in das Einzelbetriebsvermögen
Eine Beteiligung i.S.d. §17 EStG, deren Wert im Zeitpunkt der Einlage in das Einzelbetriebsvermögen unter die Anschaffungskosten gesunken ist, ist mit den Anschaffungskosten einzulegen. Wegen dieses Wertverlustes kann eine Teilwertabschreibung nicht beansprucht werden.
BFH-Urteil vom 02.09.08


