
Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Unternehmens bei anschließendem Tätigwerden des Veräußerers für den Erwerber
Eine steuerbegünstigte Veräußerung i.S.d. §16 EStG liegt auch dann vor, wenn der Übertragende als selbständiger Unternehmer nach der Veräußerung des (Teil-)Betriebs für den Erwerber tätig wird.
BFH-Urteil vom 17.07.08


