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Entscheidung zur Pendlerpauschale

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Datum vom 09.12.08 die Neuregelung zur Pendlerpauschale ab 2007 gekippt. Somit können bereits ab dem Jahr 2007 Fahrtkosten zum Arbeitsplatz in Höhe von 0,30 € pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden.

Wurden die Kilometer bereits in der Steuererklärung 2007 angegeben, werden die Bescheide von Amtswegen geändert, und Sie erhalten entsprechende Steuererstattungen automatisch. Sollten Sie die Kilometer nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben haben, können Sie diese für das Jahr 2007 nach erklären. In diesem Fall wird der Bescheid ebenfalls geändert.

Daneben können Sie die ungekürzte Entfernungspauschale als Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte 2009 eintragen lassen.