
Pinnwand
Während die anderen News-Bereiche klar thematisch fokussiert sind, finden Sie hier allgemeine Informationen rund um die steuerliche Rechtsprechnung.
Verfassungsbeschwerde zur Erhebung der Grundsteuer nicht erfolgreich
Die Verfassungsmäßigkeit für die Grundsteuer sieht das Bundesverfassungsgericht nach ständiger Rechtssprechung gegeben. Auch das die Grundsteuer ohne Rücksicht auf die familiären Verhältnisse des Eigentümers erhoben wird, steht in keinem verfassungsrechtlichen Widerspruch. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer.
BVerfG-Beschluss vom 18.02.09
Verfall des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35a EStG verfassungsgemäß
Der Verfall eines Anrechnungsüberhanges nach § 35a EStG (Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse) ist verfassungsgemäß.
BFH-Urteil vom 29.01.09
Anmerkung: Falls es bei den Aufwendungen gem. §35a EStG zu einem überschüssigen Betrag kommt, führt dieser Betrag weder zu einer negativen Einkommensteuer noch kann dieser Betrag vor- oder zurückgetragen werden. Die Aufwendungen sind somit nur in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum bis zum Höchstbetrag abzugsfähig.
Mitgliedsbeiträge zu DAV als Arbeitslohn
Die Übernahme der Beiträge für die Mitgleidschaft angestellter Rechtsanwälte im Deutschen Anwaltsverein durch den Arbeitgeber führen zu Arbeitslohn.
BFH-Urteil vom 12.02.09
Anmerkung: Dieses Urteil besättigt bereits zwei vom BFH erlassene Urteile, in dem ebenfalls die Übernahme des Beitrages zur Berufshaftpflichtversicherung einer Anwältin sowie die Übernahme des Kammerbeitrages für den Geschäftsführer einer WP-/StB-Gesellschaft jeweils durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn angesehen wurde.
Anforderungen an Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen
Aus der Rechnung i.S. des §35a Abs.2 Satz 3 EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen) müssen sich folgende Sachverhalte ergeben:
- Erbringer der haushaltsnahen Dienstleistung als Rechnungsaussteller
- Empfänger der Dienstleistung
- Art, Zeitpunkt und Inhalt der Dienstleistung
- geschuldetes Entgelt
Unternehmerische Tätigkeit einer Privatperson durch Betreiben eines Blockheizkraftwerkes (Photovoltaikanlagen)
Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, dient der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung. Diese Tätigkeit begründet die Unternehmereigenschaft im umsatzsteuerlichen Sinne für den Betreiber, auch wenn er ansonsten nicht anderweitig unternehmerisch tätig ist. Somit ist der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks unter den weiteren Voraussetzungen des §15 UStG zu gewähren.
BFH-Urteil vom 18.12.08
Anmerkung: Gleiches gilt für die Einspeisung des Stroms ins allgemeine Netz aus einer Photovoltaikanlage. Auch in diesem Fall ist der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung zu gewähren.
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- Keine Pflicht zur Gewinnermittlung auf amtlichen Vordruck
- Spendenabzug bei Organspenden
- Ausländische Erbschaftsteuer nicht anrechenbar
- Nachweisanforderungen für Steuerbefreiungen i.S.d. § 6a UStG
- Änderung nach § 164 Abs. 2 Satz 1 AO und Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
- Anscheinsbeweis für die Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Bedeutung eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb oder Bebauung und Veräußerung eines Grundstücks
- Steuerbefreiungen bei Ausfuhren in ein Drittland im Billigkeitsweg
- Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten
- Kein § 35a EStG bei Bargeldzahlungen an Leistungserbringer
- Lottogewinne als Bezüge i.S. des § 32 EStG
- Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer stehenden Wohnung
- Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnunge, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden können
- Festsetzungsverjährung von Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO
- Steuerklassenwechsel für höheres Elterngeld nicht rechtsmissbräuchlich
- Beweislast des Vermieters für fristgerechte Nebenkostenabrechnung
- Anteilstausch in der Einkunftsart § 17 EStG
- Werbungskostenabzug und Bemessung von Geldauflagen und Geldbußen bei Übernahme als Arbeitslohn
- Beschluss der Koalition für ein neues Konjunkturpaket
- Verwendung von Provisionseinnahmen für Teilnahme an einer betrieblichen Losveranstaltung
- Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements vom 10.10.07
- Aufteilung in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte bei gleichartiger Tätigkeit nach Aufträgen und Projekten
- Einlage einer wertgeminderten Beteiligung i.S.d. §17 EStG in das Einzelbetriebsvermögen
- Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Unternehmens bei anschließendem Tätigwerden des Veräußerers für den Erwerber
- Entscheidung zur Pendlerpauschale
- Berücksichtigung von im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses geleisteten Aufwendungen für eine Direktversicherung als Betriebsausgabe
- Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats
- Bundesregierung beschließt umfangreiches Konjunkturpaket
- Ansatz einer Zugewinngemeinschaft mit dem Nennwert
- Realisierung eines Veräußerungsverlustes durch Ausfall eines Darlehens bei Rangrücktrittserklärung
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