
Pinnwand
Während die anderen News-Bereiche klar thematisch fokussiert sind, finden Sie hier allgemeine Informationen rund um die steuerliche Rechtsprechnung.
Kindergeld - Berücksichtigung vorab entstandener Ausbildungskosten
Der Kindergelanspruch bei Kindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann u.a. nur in Anspruch genommen werden, wenn der Grenzbetrag i.S.d. §32 Abs. 4 Satz 2 EStG (7.680 €, ab 2010: 8.004 €) nicht überschritten wird. Für die Ermittlung dieses Betrages können auch Aufwendungen für nachgewiesene Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Studiumplatzes (als Ausbildungskosten) berücksichtigt werden.
FG Düsseldorf vom 26.05.09
Anmerkung: Die Revision vor dem BFH wurde zugelassen.
Doppelte Haushaltsführung bei Wegverlegung des Haupthausstandes vom Beschäftigungsort
Eine aus beruflichen Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Hauptwohnsitz aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in eine Wohnung im Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisheriger Beschäftigung weiter nach gehen zu können. Es kommt dabei nicht darauf an, ob noch ein enger Zusammenhang zwischen der Weglegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort besteht.
BFH-Urteile vom 05.03.09
Anmerkung: Die Rechtssprechung hat sich mit diesen Urteilen zu Gunsten der Steuerpflichtigen geändert.
Bemessungsgrundlage für die zumatbare Belastung bei getrennter Veranlagung
Bei der getrennten Veranlagung von Ehegatten ist für die Bemessungsgrundlage der zumutbaren Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten auszugehen. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
BFH-Urteil vom 26.03.09
Elterngeld - Musterverfahren vor BFH anhängig
Das Elterngeld unterliegt als steuerfreie Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt. Fraglich ist jedoch, ob dies auch für den Sockelbetrag von 150 € bzw. 300 € gelten soll.
Anhängiges BFH-Verfahren (Az VI B 31/09)
Anmerkung: Betroffene Steuerpflichtige sollten gegen den Einkommensteuerbescheid unter Berufung des o.g. Verfahrens Einspruch einlegen.
Häusliches Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers
Aufwendungen eines Kapitalanlegers für ein häusliches Arbeitszimmer sind nicht deshalb bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anzusetzen, weil er seine Anlageentscheidungen ausschließlich im Arbeitszimmer trifft. Abzustellen ist darauf, dass sich der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer befindet.
BFH-Urteil vom 27.03.09
Anmerkung: Nur wer ausschließlich Einkünfte aus Vermögensverwaltung erzielt, kann dem Abzugsverbot für die Arbeitszimmeraufwendungen vermeiden. Die Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände (soweit diese raumunabhängig sind) können unabhängig davon, weiterhin als Werrbungskosten abgezogen werden.
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- Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsorten ohne Anwendung einer Mindestentfernung als Werbungskosten absetzbar
- Pflichtangaben in der Rechnung als Voraussetzung des Vorsteuerabzuges
- Kein Kindergeld nach Wegzug ins EU-Ausland
- Anwendungszeitpunkt der Gesetzesänderung zur Anhebung des Förderhöchstbetrages bei Handwerkerleistungen
- Geldstrafe zur Schadenswiedergutmachung nach Straftat Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben
- Verfassungsbeschwerde zur Erhebung der Grundsteuer nicht erfolgreich
- Verfall des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35a EStG verfassungsgemäß
- Mitgliedsbeiträge zu DAV als Arbeitslohn
- Anforderungen an Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen
- Unternehmerische Tätigkeit einer Privatperson durch Betreiben eines Blockheizkraftwerkes (Photovoltaikanlagen)
- Keine Pflicht zur Gewinnermittlung auf amtlichen Vordruck
- Spendenabzug bei Organspenden
- Ausländische Erbschaftsteuer nicht anrechenbar
- Nachweisanforderungen für Steuerbefreiungen i.S.d. § 6a UStG
- Änderung nach § 164 Abs. 2 Satz 1 AO und Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
- Anscheinsbeweis für die Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Bedeutung eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb oder Bebauung und Veräußerung eines Grundstücks
- Steuerbefreiungen bei Ausfuhren in ein Drittland im Billigkeitsweg
- Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten
- Kein § 35a EStG bei Bargeldzahlungen an Leistungserbringer
- Lottogewinne als Bezüge i.S. des § 32 EStG
- Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer stehenden Wohnung
- Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnunge, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden können
- Festsetzungsverjährung von Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO
- Steuerklassenwechsel für höheres Elterngeld nicht rechtsmissbräuchlich
- Beweislast des Vermieters für fristgerechte Nebenkostenabrechnung
- Anteilstausch in der Einkunftsart § 17 EStG
- Werbungskostenabzug und Bemessung von Geldauflagen und Geldbußen bei Übernahme als Arbeitslohn
- Beschluss der Koalition für ein neues Konjunkturpaket
- Verwendung von Provisionseinnahmen für Teilnahme an einer betrieblichen Losveranstaltung
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